Alles rund um das Thema Zuschüsse


AEJ und JBM

...stellt der BJR den Jugenverbänden als Zuschüsse zur Verfügung. Diese sind ausschließlich zur Aus- und Weiterbildung gedacht.

AEJ: Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen für Jugendleitende (z.B. Leitungsfortbildung)

JBM: Zuschüsse für Jugendbildungsmaßnahmen (z.B. Postenlauf zur Jahresaktion)

 

Wichtig: Die DPSG hat eine sogenannte Kontingentselbstverwaltung (KSV), daher bitte nur die Formulare von unserer Homepage verwenden (siehe unten).

Das Kontingentjahr geht immer vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres. Die Meldung eurer geplanten Veranstaltungen läuft über eine Abfrage an die Bezirke im Frühjahr.

 

Die Frist für die Abgabe im Diözesanbüro ist spätestens 5 Wochen nach Beendigung der Maßnahme.

 


*Achtung: neues Vorgehen bei Auszahlung von AEJ und JBM*

Leider ist absehbar, dass uns Mittelstreichungen sowohl bei AEJ als auch bei JBM bevorstehen, was für das laufende Kontingentjahr folgende Auswirkungen haben wird:

  1. Es können nur angemeldete Zuschussanträge bearbeitet werden
  2. Wenn ihr euren Antrag eingereicht habt und alle Verbesserungen eingearbeitet sind, zahlen wir bei AEJ 50%, bei JBM 40% des eingereichten Fehlbetrages bzw. des angemeldeten Fehlbetrages aus (also den jeweils niedrigeren Betrag).
  3. Am Ende des Kontingentjahres teilen wir die Restmittel auf und zahlen nochmal einen Betrag aus. Hierbei werden Veranstaltungen der Modulausbildung und 1. Hilfe Module für Pfadfinderarbeit bevorzugt behandelt

Wir haben es aktuell mit einem Paradigmenwechsel bei der AEJ und JBM Bezuschussung zu tun. Durch Kürzungen der Geldmittel und gleichzeitiger Verteuerung in allen Bereichen der Jugendarbeit bedeutet das, dass die Alleinfinanzierung von Bildungsmaßnahmen durch AEJ und JBM Mittel wohl leider nicht mehr möglich sein wird.

Unser Appell ist daher: Greift, soweit möglich (auch) andere Zuschüsse für eure Veranstaltungen ab. Erhöht ggf. den Teilnahmebeitrag. Rechnet eure Kosten nochmal durch und informiert uns, wenn ihr weniger Geld benötigt als angegeben oder ihr die Veranstaltung auch anderweitig finanzieren könnt. Wir versuchen das vorhandene Geld fair zu verteilen und sind dabei auch auf eure Mithilfe angewiesen.

Achtung neu (Oktober 2022) - neue Formulare siehe unten

- auf jeder Einladung muss die Wortbildmarke des BJR und des Bayerischen Staatsminiteriums für Familie, Arbeit und Soziales abgedruckt sein. Ihr findet sie zum Download unter den Links im Text.

- Freiwillige Arbeitsleistungen können nur für die gemäß Richtlinien zulässige Anzahl von Vor-/Nachbereitungstreffen (jetzt: drei) sowie für die Durchführung der Maßnahme angegeben werden (Teamende, ggf. Küchenteam, ggf. IT-Team). Es können also nicht, wie bisher praktiziert, alle fAL, die irgendwann in Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen, angegeben werden.

- Außerdem müssen alle freiwilligen Arbeitsleistungen pro Person einzeln mit Datum auf der fAl-Liste aufgeführt werden.

- zusätzlich muss eine Belegliste geführt werden, also alle Belege mit Betrag nummeriert in eine Liste eigentragen werden. Dafür könnt ihr die Liste in der Antrags-Excel-Datei nehmen oder eine eigene erstellen. Bitte dort auch die Einnahmen aufführen.

- Die jeweils erlaubten Vor-/Nachbereitungstreffen müssen im Bericht zur Maßnahme analog zu den Arbeitseinheiten mit Datum und Uhrzeit aufgeführt werden. Nur dann werden die Kosten und die freiwilligen Arbeitsleistungen aus diesen Treffen anerkannt. Einige Vorschläge dazu findet ihr im Reiter „Textbausteine“ in der Antrags-Excel-Datei.

- Die Bagatellgrenze wurde auf 100€ abgesenkt. Ab diesem Fehlbetrag könnt ihr jetzt einen AEJ/JBM Antrag stellen.

 


Formulare zum Download

Wie du einen AEJ oder JBM Antrag stellst erfährst du im "How To"

HowTo-Anleitung

Die häufigsten Fragen zu AEJ Anträgen für die Stammesebene beantworten wir in unseren FAQs

FAQs für AEJ Stammesebene


Nachhaltigkeits-Euro der DPSG München und Freising

  • Um einen Anreiz zu schaffen und den eventuell entstehenden finanziellen Mehraufwand auszugleichen, fördert die DPSG München und Freising ab 2020 die nachhaltige und ökologische Durchführung von Fahrten und Lagern von im Diözesanverband München und Freising beheimateten Stämmen der DPSG bzw. ihren Vertretungen.
  • Der Zuschuss beträgt 1€ je Teilnehmer*in und Nacht der Fahrt oder des Lagers, an dem dieser anwesend war. Jedoch maximal 500 EUR pro Stamm im Kalenderjahr.
  • Anmeldefrist:
  • Zur besseren Planbarkeit schickt uns eine formlose E-Mail bis zum 01.03. mit den Angaben zur geschätzten Teilnehmendenzahl, Dauer und Datum an facharbeitskreis@dpsg1300.de.
  • Anmeldungen, die bis zu dem Zeitpunkt eingegangen sind, werden in jeden Fall berücksichtigt.

Maßnahmenförderung der Kreisjugendringe

Aktivitätenförderung ist die Förderung von Lagern und Freizeiten, hier existieren für jeden Jugendring eigene und voneinander unterschiedliche Regelungen; falls ihr nicht wisst, welcher Jugendring für euch zuständig ist, nutzt die Übersichtskarte des Bayrischen Jugendring.

https://www.bjr.de/ueber-uns/jugendringe.html

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