Institutionelles Schutzkonzept
Die 87. Diözesanversammlung hat den Vorstand beauftragt eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich um die Erarbeitung eines Institutionellen Schutzkonzept kümmern soll. Diese Gruppe, die sich aus Vertreter*innen aller Stufen, sowie der Bildung, des Facharbeitskreises und des Vorstandes zusammensetzt, arbeitet bereits und hat ihre Ergebnisse auf der Diözesanversammlung 2021 dargelegt.
Dieses Schutzkonzept soll alle Maßnahmen enthalten, die wir als Diözesanverband ergreifen um (sexualisierte) Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu verhindern.
Wir setzen uns im Zuge dieses Prozesses intensiv mit unseren Strukturen auseinander und bewerten diese. Daraus werden Maßnahmen erarbeitet, die wir, zusätzlich zu den bereits ergriffenen (siehe entsprechende Kapitel), auf Diözesanebene implementieren wollen.
Aktuell arbeiten wir an der Umsetzung der Maßnahmen und der Verschriftlichung.