Antrag auf Jugendleiter-Sonderurlaub


Mit Hilfe des untenstehenden Formulars kannst Du einen Antrag auf unbezahlten Jugendleitersonderurlaub erstellen lassen. Dies ist möglich für die Tätigkeit als Leiter*in auf Lagern, Fahrten usw., aber auch für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und internationalen Begegnungen. Gremienveranstaltungen gelten als Freistellungsgrund, wenn sie der Vorbereitung von Angeboten der Jugendarbeit dienen, oder aber Teile der Aus- und Fortbildung enthalten.

Grundlage des Jugendleitersonderurlaubs ist das Jugendarbeitfreistellungsgesetz.

Mehr Infos findest du hier (Anträge aber bitte über uns stellen - siehe unten - und nicht direkt über den Bayerischen Jugendring).

Wichtig zu wissen:

  • Die Freistellung ist nicht nur tageweise möglich, sondern auch für kürzere Zeiträume. Insgesamt kann Jugendleitersonderurlaub pro Jahr für maximal 12 Veranstaltungen gewährt werden. Der größtmögliche Zeitraum, für den man insgesamt freigestellt werden kann, entspricht dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit.
  • Anträge müssen dem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Beginn des Freistellungs-Zeitraumes zugehen, bitte denkt daher frühzeitig an die Beantragung.
  • Der Antrag kann vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Interessen im Wege stehen.
  • Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber (Möglichkeiten der Verdienstausfallerstattung siehe unten).
  • Jedes Datum sollte im Format TT.MM.JJJJ eingegeben werden, Uhrzeiten bitte im Format XX:YY
  • Bitte achtet auf eine korrekte Rechtschreibung, da eure Angaben direkt in den Antrag übertragen werden und ggf. nicht ausgebessert werden können

Bitte beachten: ihr seid selbst dafür verantwortlich, dass ihr den maximal möglichen Zeitraum nicht überschreitet

 

stundenweise tageweise
ja nein
Antragsteller Arbeitgeber

Achtung:

Bitte schließe die Seite erst, wenn sie nach "senden" des Formulars komplett fertig geladen hat und keine Felder mehr rot hinterlegt sind (kann ein paar Sekunden dauern). Wenn du keine Bestätigungs-Mail erhältst (Spam-Ordner prüfen), melde dich bitte unter der E-Mail Adresse unten!

Wenn du das Formular ausgefüllt und abgeschickt hast, wird es geprüft, unterschrieben und verschickt. Wenn sich ein Fehler eingeschlichen hat oder du den Antrag nicht bearbeitet haben möchtest, schreibe eine Mail an

roman.chylla(at)dpsg1300.de

 


Erstattung von Verdienstausfall bei Bildungsveranstaltungen

Verdienstausfall wird vom BJR nur im Falle von Ausbildungsveranstaltungen/ Kursen oder bei der Teilnahme an Veranstaltungen oder Tagungen zur Vorbereitung derer, erstattet. Hierfür beantragt man zunächst im Vorfeld einen Jugendleitersonderurlaub. Spätestens drei Wochen nach dem Sonderurlaub sollte der Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall im Diözesanbüro eingereicht werden. Dies ist nur postalisch möglich. Adresse:

DPSG München und Freising

Z.Hd. Maximilian Margreiter

Preysingstr. 93

81667 München

 

Von dort aus wird er dann an unsere Landesstelle und dann zum Bayrischen Jugendring weitergeleitet. Das Antragsformular und weitere Infos findet ihr hier: https://www.bjr.de/handlungsfelder/ehrenamt/jugendarbeitfreistellungsgesetz-jarbfg/erstattung-von-verdienstausfall

Im Regelfall benötigt unsere Landesstelle noch einen Bericht über die Veranstaltung, der von den Teamer*innen des Kurses verfasst werden soll (bei Kursen innerhalb Bayerns). Bei Kursen außerhalb Bayerns genügt eine Bestätigung der Teamer*innen über die Teilnahme und eine Übersicht über die vermittelten Inhalte, sowie der Arbeitsstunden.

Bei Fragen zum Thema Verdienstausfall wende Dich bitte an das Diözesanbüro:

maximilian.margreiter(at)dpsg1300.de oder 089/48092-2116

 

Bitte beachtet:  Die Entschädigung für Verdienstausfall ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV (Lohnsteuerdurchführungsverordnung) steuerpflichtig. Sie gehört zu den Einkünften aus der Einkunftsart, bei der der Verdienstausfall entsteht.