Jugendwerk Sankt Georg e.V.
Unser Rechtsträger
Was gehört dazu?
Zum Jugendwerk Sankt Georg e.V. gehört zum einen die Geschäftsführung, d.h. die Abrechnung unserer Kurse, Lager und Wochenenden (die wir von Diözesanseite her anbieten). Und zwei Jugendbildungshäuser und deren Belegung: das Thalhäusl und die Alte Leitstube Seegatterl
Was ist ein Rechtsträger
Wenn ein Verein nicht rechtsfähig ist, benötigt er einen anderen Verein, der dann die Rechtsträgerschaft übernimmt. Also die Geschäfte führt wenn man so will. Innerhalb der DPSG ist der Diözesanverband ein ansprechbare Ebene. Alle wissen, was es ist. Sobald wir uns aber "nach draußen" bewegen, auf Firmen zugehen, andere Institutionen, können diese weder mit der DPSG noch mit dem Diözesanverband viel anfangen. Hier übernimmt das Jugendwerk Sankt Georg e.V. und handelt im Namen und im Sinne des Diözesanverbandes.
Unsere Vollmitglieder
Auf der Diözesanversammlung der DPSG werden die Vollmitglieder des Jugendwerk Sankt Georg e.V. für drei Jahre gewählt. Diese Vollmitglieder wählen sich einen Vorstand aus ihren Reihen. In regelmäßigen Abständen treffen sich die Vollmitglieder und der Vorstand zu den sog. Jugendwerkstreffen. Hier werden alle aktuellen Themen besprochen und Projekte für die Zukunft initiiert. Der Haushalt wird in den Vollversammlungen des Vereines diskutiert und beschlossen.
Insgesamt können maximal 20 Vollmitglieder gewählt werden.
Vorstand
Die Amtszeit des Jugendwerksvorstandes beträgt drei Jahre. Momentan sind gewählt:
- Mathias Fazekas (gewählt bis 2024)
- Andreas Pröhl (gewählt bis 2024)
- Matthäus Brandl (gewählt bis 2026)
- Rüdiger Motzer (gewählt bis 2026)