Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
„Sexualität ist universell in allen Lebensformen. Sexualität ist keine Sünde. Sünde entsteht, wenn Sexualität missbraucht wird. “
Lord Robert Baden-Powell
In diesem Bereich der Homepage findet ihr alle wichtigen Unterlagen zur Präventionsordnung des Erzbistums München und Freising und zum §72a SGB VIII (erweiterte Führungszeugnisse).
Des weiteren stellen wir euch Arbeitshilfen zur Verfügung, für den Fall, dass ihr einen sexuellen Übergriff im Umfeld der DPSG vermutet oder feststellt.
Prävention und Intervention
Präventionsordnung
Präventionsordnung
des Erzbistums München und Freising
Zum 30.09.2014 erließ der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, die „Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen (Präventionsordnung)“.
Die DPSG ist ein katholischer Jugendverband und als solcher Mitglied im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Daher gilt die Präventionsordnung für alle Stämme und Bezirke, die dem DPSG Diözesanverband München und Freising angehören.
Die Präventionsordnung im originalen Wortlaut findet ihr hier.
Als Arbeitshilfe für ehrenamtliche Jugendleiter*innen wurde die Handreichung „Miteinander achtsam Leben“ veröffentlicht, auf welche sich alles weitere Vorgehen in der DPSG bezieht.
Aus der Präventionsordnung ergeben sich drei gleichermaßen wichtige Aspekte:
- Schulung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen zur Prävention sexualisierter Gewalt
- Vorzeigen eines erweiterten Führungszeugnisses
- Unterschreiben einer Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung
Führungszeugnis
§72a Erweitertes Führungszeugnis
Wer benötigt ein Erweitertes Führungszeugnis und wer nicht?
Jede*r Leiter*n einer Gruppe und jede*r Helfer*in, beispielsweise auf einem Zeltlager, muss ein Erweitertes Führungszeugnis beantragen und die Unbedenklichkeitserklärung – nicht das Zeugnis im Original! – seinem*ihrem Stammesvorstand vorlegen. So regelt es der §72a des SGB VIII und die Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen (kurz Präventionsordnung) des Erzbistums München und Freising im §7 (1) und (2).
Die Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Stammesvorsitzenden (nicht in München) regeln im Sinne des §72a Ausnahmen. Für die Gliederungen (Siedlungen/Stämme/Bezirke/Diözese) der DPSG gelten aber die Richtlinien der Präventionsordnung der Erzdiözese München und Freising und damit die Ausnahmen nicht. Somit benötigen fast alle im Stamm und in dessen Umfeld tätigen Personen ein erweitertes Führungszeugnis. Die wenigen Ausnahmen findet ihr hier.
Dieses Schaubild zeigt euch, wie ihr vorgehen müsst um an ein Erweitertes Führungszeugnis/Unbedenklichkeitserklärung zu kommen: Schaubild eFZ
Die Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses ist für ehrenamtliche Jugendleiter kostenlos. Um von den Kosten befreit zu werden müsst ihr dieses Formular ausfüllen und von einem Vorstand bestätigen lassen: Formular Kostenbefreiung eFZ
Selbstauskunft
Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung
Die Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung könnt ihr erst unterschreiben und eurem Stammes oder Bezirksvorstand bzw. eurem Ortspfarrer vorlegen, wenn ihr die zwei Punkte Schulung und Führungszeugnis erledigt habt.
Sie ist in der Handreichung „Miteinander achtsam Leben“ zu finden oder steht hier zum Download bereit.
Schulung/Ausbildung
Schulung / Ausbildung
Die Präventionsordnung regelt unter anderem, dass alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen in der kirchlichen Jugendarbeit in Fragen von Prävention gegen sexuelle Gewalt vor ihrem Einsatz in der Jugendendarbeit, in unserem Fall vor der Leitung oder Co-Leitung einer Gruppe, geschult werden müssen. Das geschieht in der DPSG in der Regel über die Modulausbildung. Das bedeutet, dass jede*r Leiter*in, bevor er*sie seine*ihre Tätigkeit als Leiter*in aufnimmt, die Modulausbildung absolvieren oder sich anderweitig, nachweisbar, in der Prävention von sexueller Gewalt schulen lassen muss.
Wo es Schulungen gibt, was diese beinhalten sollen und wie ihr an Referent*innen für solche Schulungen für euren Stamm oder Bezirk kommt, könnt ihr im Diözesanbüro erfragen.
Präventions- und Interventionsteamer*innen (PITs)
Wir als DPSG Diözesanverband München und Freising haben uns durch Beschlüsse auf der 82. Diözesanversammlung unter anderem dazu verpflichtet, die Module 2d und 2e (Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Sensibilisierung und Intervention/ Vertiefung und Prävention) des gesamtverbandlichen Ausbildungskonzepts der DPSG, von speziell geschulten Teamer*innen vermitteln zu lassen. Aus dieser Selbstverpflichtung heraus ist die Ausbildung der Präventions- und Interventionsteamer*innen (PITs) entstanden, die Anfang 2017 ihren ersten Turnus durchlief. Im November 2021 wurde ein zweiter Durchlauf der Ausbildung mit 12 Interessierten aus allen Bezirken abgeschlossen.
Es sind nun rund 15 Personen in unserem Diözesanverband als Teamer*innen für die entsprechenden Module ausgebildet.
Wenn ihr eine*n Teamer*in für die entsprechenden Module für euren Modulkurs oder eine Schulung sucht, meldet euch im Diözesanbüro – wir vermitteln dann den Kontakt.
Intervention
Intervention
Die DPSG Bundesversammlung hat 2023 eine Interventionsordnung für den ganzen Verband beschlossen.
Falls es in einer Gruppenstunde, bei einer Aktion oder einem Lager zu einem sexuellen Übergriff oder einem sexuellen Missbrauch kommt oder ihr derartiges vermutet, egal ob unter Gleichaltrigen oder von einem Leiter ausgehend, sollen euch diese Unterlagen beim weiteren Vorgehen helfen.
Wichtigste Devise: Ruhe bewahren!
Der Interventionsleitfaden kann euch eine Hilfe sein, um euer weiteres Vorgehen zu planen. Hier findet ihr Beratungsstellen, die euch beim Aufarbeiten der Geschehnisse helfen können. Am Besten druckt ihr euch diese Dokumente aus und habt sie bei Aktionen und Lagern immer griffbereit bei euch.
Wenn ihr euch weiter über das Thema informierten wollt: Hier gibt es die Arbeitshilfe der DPSG „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt“.
Die Nummer der Vertrauensperson der DPSG DV München und Freising lautet: 089 – 1241483 14
Ihr erreicht sie auch unter der Mailadresse
Für Fragen und Anregungen könnt ihr euch jederzeit an Name einfügen oder 089/48092-2116 wenden.
Dokumente im Überblick
Schutzkonzept
Institutionelles Schutzkonzept
Ein Schutzkonzept soll alle Maßnahmen enthalten, die wir als Diözesanverband ergreifen um (sexualisierte) Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu verhindern.
Wir haben uns im Zuge des Prozesses der Erabeitung intensiv mit unseren Strukturen auseinandergesetzt und diese bewertet. Daraus wurden Maßnahmen erarbeitet, die wir, zusätzlich zu den bereits ergriffenen (siehe entsprechende Kapitel), auf Diözesanebene implementieren wollen.
Unser Schutzkonzept
Das Schutzkonzept der Diözesanebene könnt ihr hier abrufen:
Download Schutzkonzept der Diözesanebene
Informationen zur Freigabe von Schutzkonzepten
Braucht ihr Unterstützung bei der Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für euren Stamm oder euren Bezirk? Schreibt gerne an den Bildungs-AK.
Material
Material zum Themenbereich Prävention
Der Präventionsordner
In dem Ordner enthalten sind die Wichtigsten Informationen zu Führungszeugnis, Selbstverpflichtungserklärung und Intervention von sexualisierter Gewalt. Jeder Stamm und Bezirk hat ein Exemplar erhalten. Wenn er bei euch abhanden gekommen ist, melde dich gerne. Wir haben noch welche auf Lager.
Hier sind alle Inhalte zum selbst Ausdrucken
Cybergrooming
klicksafe.de: Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz
Neue Cybergrooming-Kampagne von klicksafe und JUUUPORT – klicksafe.de
Wissen hilft schützen (xn--wissen-hilft-schtzen-4ec.de)
Schutz vor sexuellem Missbrauch im Internet: beauftragte-missbrauch.de
Weitere Links
Hier finden Jugendleiter*innen ein Online-Tool zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt und Kinderrechten.
Präventionsteamer*innen finden hier einen Methodenkoffer für Präventionsschulungen.
Hier findet ihr eine barrierefreie Seite zum Thema Prävention, die für Kinder und Jugendliche gemacht ist.
Vertrauensperson
Vertrauensperson des DV München und Freising
Solltet ihr einen Übergriff erfahren oder beobachtet haben, könnt ihr euch an unsere verbandsinterne Vertrauensperson wenden. Sie hilft auch weiter, wenn ihr euch bei einer Situation nicht sicher seid, wie ihr diese einordnen sollt.
Auch Rückmeldungen oder Beschwerden, die ihr nicht anderweitig anbringen wollt oder könnt, nimmt sie (ggf. auch anonym) entgegen. Nutzt hierfür auch gerne unser Online-Formular auf unserer Homepage.
Die Nummer ist: 089 124148314
Die Nummer ist täglich zwischen 10 und 20 Uhr erreichbar. Außerhalb der Zeiten könnt ihr gerne auf die Mailbox sprechen oder eine Mail an wenden. Sie versucht sich innerhalb von 48h bei euch zu melden.