Für Kinder und Jugendliche gelten mögliche Voraussetzungen vor Ort – bspw. manche Stämme nehmen nur zum neuen Schuljahr auf oder es werden die Ferien abgewartet: sprich hier am Besten mit den Ansprechpartner*innen vor Ort.
Für Leiter*innen und Mitarbeiter*innen gilt im Rahmen des Institutionellen Schutzkonzeptes, dass sowohl die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses beglaubigt werden muss (entweder bei der DPSG, beim Jugendring oder beim Erzbistum München und Freising) wie auch die Teilnahme an einer Präventionsschulung. Sprecht auch hier am Besten mit den Stammesvorständen vor Ort – bzw. mit den Bezirks- oder Diözesanvorständen.